Wenn ein Kind schwer erkrankt, gerät die Welt seiner Familie ins Wanken. Der Alltag wird zur anhaltenden Belastungsprobe und ist geprägt von Ängsten, Trauer und fehlender Zeit. Mit Ihrem Nachlass können Sie diesen Familien die Hand reichen.
Als rein spendenfinanzierte Stiftung, will Pro Pallium betroffene Familien bestmöglich entlasten, begleiten und vernetzen. Mit unseren über 100 freiwilligen Mitarbeitenden setzen wir direkt an der Basis an: Wir beschäftigen uns mit dem erkrankten Kind, bieten Auszeiten für die gesunden Geschwister und helfen Eltern in ihrem schwierigen Alltag. Mit unserer Trauerbegleitung sind wir bis über den möglichen Tod des Kindes hinaus für die Familien da. Helfen Sie uns, diese wichtigen Stützen im Alltag weiterhin zu gewährleisten und unser Angebot so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen. Berücksichtigen Sie Pro Pallium in Ihrem Nachlass.
Wie geht das?
So erstelle ich ein Testament
Mit unserer Partnerorganisation «DeinAdieu» können Sie unverbindlich und kostenlos ein Testament für Ihre persönliche Situation erstellen:
1. Erstellen Sie eine kostenlose Testamentvorlage und berechnen Sie die Pflichtteile
2. Schreiben Sie die Testamentvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu
3. Hinterlegen Sie das Dokument bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Kantons, bei einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem auffindbaren Ort.
Download
Unterlagen zum Download
- Testamentsbroschüre
- Testamentsvorlage
- Testamentsbeispiel
Gut zu wissen
Legate und Erbschaft – das ist der Unterschied
Beim Legat können Sie einen genauen Betrag festlegen, den die Stiftung Pro Pallium erhalten soll. Bei einer Erbschaft respektive einem Vermächtnis können Sie Pro Pallium als Miterbin einsetzen und einen beliebigen Prozentsatz Ihres frei verfügbaren Erbanteils bestimmen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Was sind Pflichtteile?
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erbinnen und Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Pflichtteile vor dem Aufsetzen des Testaments zu berechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kontakt
Möchten Sie Pro Pallium in Ihrem Nachlass berücksichtigen und haben Fragen? Dann wenden Sie sich jederzeit an uns.

MARC DELAQUIS
Co-Geschäftsführer und Ressortleiter Kommunikation & Fundraising