SCHENKEN SIE LEBENSQUALITÄT

Engagieren Sie sich über Ihren Tod hinaus und unterstützen Sie sterbenskranke Kinder und deren Familien. Wir beraten Sie gerne dazu.

Wenn ein Kind unheilbar erkrankt, gerät die Welt seiner Familie ins Wanken. Der Alltag wird zur anhaltenden Belastungsprobe. Ängste, Trauer und fehlende Zeit prägen das Zusammenleben. Gemeinsam mit uns können Sie diesen Familien eine nachhaltige Entlastung bieten – mit Ihrem Testament.

Wieso ein Nachlass für Pro Pallium?

Wir wollen mehr Lebensqualität für Familien mit sterbenskranken Kinder schaffen. Seit 2005 begleitet Pro Pallium Betroffene und steht ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Fachpersonen und freiwilligen Helfer:innen zur Seite. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Familien auch mal verschnaufen können. Sie können uns dabei unterstützen – indem Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen. 

Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem sie wieviel von Ihrem Nachlass vermachen möchten. Pro Pallium ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Somit fliesst Ihr Vermächtnis ohne Abzüge in die Entlastung der betroffenen Familien.

 

Pro Pallium im Testament

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Pro Pallium im Testament zu berücksichtigen. Sie können Pro Pallium als Erbin (Miterbin oder Alleinerbin) oder als Legatarin einsetzen. Wichtig ist jedoch immer, dass das gesamte Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst wird, mit Datum und Unterschrift.

Erbeinsatz

An erster Stelle stehen im Testament Ihre Liebsten. Ehepartner:innen, Kinder und Eltern erhalten einen gesetzlichen Mindestanteil Ihres Nachlasses – den sogenannten Pflichtteil. Über das, was darüber hinaus geht, können Sie frei verfügen. Hier können Sie Pro Pallium als Miterbin begünstigen. Falls keine gesetzlichen Erben da sind, können sie Pro Pallium auch als Alleinerbin definieren.

Legat

Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, können Sie Pro Pallium mit einer definierten Geldsumme oder einer Sachspende (Immobilie, Wertpapiere, Kunst etc.) berücksichtigen. In diesem Fall wird die Stiftung nicht zur Erbin, sondern hat nur Anspruch auf die zugewiesenen Vermögenswerte.

So helfen wir Ihnen

Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Gerne überprüfen wir mit einer Fachperson Ihr Testament auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit.

Melden Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratung.

Marc Delaquis, Team Pro Pallium

MARC DELAQUIS

Co-Geschäftsführer und Ressortleiter Kommunikation & Fundraising

m.delaquis@pro-pallium.ch

+41 62 213 18 27