Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

Wenn ein Kind tot geboren wird, bei der Geburt oder in den vierzehn Tagen danach stirbt, soll Vätern künftig ein zweiwöchiger Urlaub gewährt werden. Darauf haben sich National- und Ständerat am Mittwoch, 12. Juni 2024, geeinigt.

Die Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) hat in einer Motion die Gleichbehandlung von Müttern und Vätern bei Totgeburten gefordert. Heute hat die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Für Väter gab es keine Regelung und damit auch keinen Anspruch. Auch das Arbeitsrecht sieht in diesem Fall keine Ferientage oder Lohnfortzahlung vor. Der Bundesrat und eine Minderheit der Parlamentarier waren gegen die Angleichung, weil der Mutterschaftsurlaub zur Erholung und zum Beziehungsaufbau zum Neugeborenen bestimmt sei.

Die Ratsmehrheit erkannte allerdings in der aktuellen Regelung eine stossende Ungleichbehandlung. Die eidg. Räte haben deshalb im Juni 2024 beschlossen, dass auch der Vater (bzw. seit der Einführung der «Ehe für alle» der andere Elternteil) Anrecht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub hat, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den ersten vierzehn Tagen stirbt.

Sie anerkennen damit, dass der Tod eines Ungeborenen oder eines Neugeborenen eine traumatische Erfahrung ist. Beat Sottas, Stiftungsratspräsident von Pro Pallium: «Für die rund 600 betroffenen Paare, die jedes Jahr einen solchen Schicksalsschlag erleiden, ist die Gleichbehandlung beider Elternteile ein wichtiger Schritt: der Vaterschaftsurlaub gibt Raum für gemeinsame Trauer und Zeit füreinander in einer schwierigen Zeit.»